Gefahr­stoff­be­auf­trag­te (Gef­StoffV)

gefahr
Gefahr­stoff­be­auf­trag­te nach Gefahr­stoff­ver­ord­nung

Ver­fügt der Arbeit­ge­ber nicht selbst über die nöti­gen Kennt­nis­se im Umgang mit den Vor­ga­ben der Gefahr­stoff­ver­ord­nung, ist er dazu ver­pflich­tet, sich fach­kun­dig bera­ten zu las­sen. Hier­zu kann vom Unter­neh­men eine fach­kun­di­ge Per­son als Gefahr­stoff­be­auf­trag­ter beauf­tragt wer­den.

Unse­re Gefahr­stoff­be­auf­trag­te kom­men nach denen mit Ihnen fest­ge­leg­ten Ter­mi­nen und erar­bei­ten und pfle­gen die erfor­der­li­chen Arbeits- und Gefahr­stoff­ver­zeich­nis­se (AGV). Die erfor­der­li­chen Betriebs­an­wei­sun­gen wer­den erstellt und gefor­der­te Schu­lun­gen im Umgang mit Gefahr­stof­fen durch­ge­führt.

Unse­re Leis­tun­gen:

► Erstel­lung der Arbeits- und Gefahr­stoff­ver­zeich­nis­se (AGV)
► Durch­füh­rung / Über­prü­fung der Aus­tausch­ver­pflich­tung
► Erstel­len der Betriebs­an­wei­sun­gen nach §14 Gef­StoffV
► Durch­füh­rung der vor­ge­schrie­be­nen Gefahr­stoff­schu­lun­gen

Übri­gens… Wir erstel­len Ihnen auch Ihr Gefahr­stoff­ver­zeich­nis und die betrieb­li­chen Betriebs­an­wei­sun­gen als Ein­mal­leis­tung.