Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG)
Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
Es spielt keine Rolle welche Art des Betriebes Sie auch immer haben. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz erforderlich (ArbSchG). Zur Transparenz hat der Arbeitgeber die Pflicht, den gesamten Prozess zu dokumentieren. Wir leisten dies für Sie.
Unsere Leistungen:
► Erstellung der Vorlagen für Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilungen
► Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit den Bereichsverantwortlichen
► Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
► Dokumentation der festgestellten Mängel bzw. zu treffenden Maßnahmen
► Anfertigen der zu erbringenden Nachweise für die Aufsichtsbehörden
► Überarbeiten, falls sich Umstände ändern