Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen (ArbSchG)

gefaehrdung
Erstel­len der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen nach ArbSchG

Es spielt kei­ne Rol­le wel­che Art des Betrie­bes Sie auch immer haben. Eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist für jede aus­ge­üb­te Tätig­keit bzw. jeden Arbeits­platz erfor­der­lich (ArbSchG). Zur Trans­pa­renz hat der Arbeit­ge­ber die Pflicht, den gesam­ten Pro­zess zu doku­men­tie­ren. Wir leis­ten dies für Sie.

Unse­re Leis­tun­gen:

► Erstel­lung der Vor­la­gen für Ihre betrieb­li­che Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen
► Durch­füh­rung der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung mit den Bereichs­ver­ant­wort­li­chen
► Doku­men­ta­ti­on der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung
► Doku­men­ta­ti­on der fest­ge­stell­ten Män­gel bzw. zu tref­fen­den Maß­nah­men
► Anfer­ti­gen der zu erbrin­gen­den Nach­wei­se für die Auf­sichts­be­hör­den
► Über­ar­bei­ten, falls sich Umstän­de ändern