Gefahrstoffbeauftragte (GefStoffV)
Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung, ist er dazu verpflichtet, sich fachkundig beraten zu lassen. Hierzu kann vom Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter beauftragt werden.
Unsere Gefahrstoffbeauftragte kommen nach denen mit Ihnen festgelegten Terminen und erarbeiten und pflegen die erforderlichen Arbeits- und Gefahrstoffverzeichnisse (AGV). Die erforderlichen Betriebsanweisungen werden erstellt und geforderte Schulungen im Umgang mit Gefahrstoffen durchgeführt.
► Erstellung der Arbeits- und Gefahrstoffverzeichnisse (AGV)
► Durchführung / Überprüfung der Austauschverpflichtung
► Erstellen der Betriebsanweisungen nach §14 GefStoffV
► Durchführung der vorgeschriebenen Gefahrstoffschulungen
Übrigens… Wir erstellen Ihnen auch Ihr Gefahrstoffverzeichnis und die betrieblichen Betriebsanweisungen als Einmalleistung.