Ausbildung Brandschutzhelfer (ASR A2.2)
Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Brandfall dafür zuständig sind, einen Brand zu bekämpfen. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.
Unser Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelferausbildung als auch die regelmäßig erforderliche Fortbildung.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ vom November 2012. Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben.
ABT bietet die praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als Vorortschulung an. Dabei umfasst die Schulung zum/zur Brandschutzhelfer/-in neben einer theoretischen auch eine praktische Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern an einem mitgebrachten Brandsimulator. Am Ende der Schulung erhalten die Absolventen dann eine Teilnahmebestätigung.
► Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
► Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
► Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
► Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
► DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
► Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
► Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
► Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
► Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
► Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)